Die Bürgerversicherung die es schon gibt - mit Eigeninitiative oder über den Arbeitgeber!
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten eine Regelversorgung auf gutem Niveau. Allerdings muss man oft viel Zeit einplanen und intensive und alternative Behandlungsmethoden zur Prävention und Therapie sind nicht in den Leistungskatalogen der gesetzlichen Kassen enthalten. Rücklagen sollten also auf jeden Fall einkalkuliert werden. Zuzahlungen, Leistungseinschränkungen und Leistungsverluste der gesetzlichen Krankenkassen können klassische private Zusatzversicherungen nur ausgleichen, wenn bereits tatsächlich ein Schaden oder eine Krankheit eingetreten ist und dann auch nur in einem eingeschränkten Maß.
Die wesentlichen Bedürfnisse der Versicherten decken diese Zusatzversicherungen aber nicht ab:
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allgemein geringere Wartezeiten für einen Termin - allgemein längere Behandlungszeiten ohne Hektik
- Direkter Termin beim Spezialisten/Facharzt
- Termin bei reinen Privatärzten (ggf. aber der Einzige in der Fachrichtung in der Region)
- Behandlungsmethoden nach dem neuesten Stand der Medizin ohne Zeitdruck
- Keine Zuzahlungen mehr (z.B. bei Medikamenten und Physiotherapie)
- Freie Wahl unter allen zugelassenen Arzneimitteln
- Nicht mehr an die Leistungskataloge der gesetzlichen Krankenkassen gebunden sein
- Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung ist möglich
- Alternative Behandlung bei Heilpraktikern
Genießen Sie alle Vorteile eines Privatpatienten und werden
SIE direkter Vertragspartner Ihres Arztes und nicht Ihre Krankenkasse. Ebenfalls sehr interessant für Rückkehrer aus der privaten Krankenversicherung. Alle Leistungen werden zwischen Ihnen und Ihrem Arzt vereinbart und Sie haben die Sicherheit, dass Sie immer die
bestmögliche ärztliche Behandlung bekommen. Die Kosten müssen Sie nicht aus der eigenen Tasche zahlen, sondern werden über einen speziellen Tarif erstattet.
Hier eine Übersicht der möglichen Leistungen:
- Behandlungen als Privatpatient für Beratungen, Besuche, Laboruntersuchungen (Arzt bekommt jeden Termin bezahlt – keine Quartalsabhängigkeit)
- Ambulante Operationen als Privatpatient
- Direkt zum Facharzt
- Reine Privatärzte möglich
- Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme
- Einschluss der Kinder möglich
- Keine Gesundheitsfragen
- Keine Altersbeschränkungen
-mit Gesundheitsfragen – ohne über Arbeitgeber-Angebote: lebenslang garantierte Leistungen für z.B.:
- Arznei- und Verbandmittel - aller Hersteller
- Zuzahlungen zu 100% für z.B. für Medikamente und Physiotherapie
- Psychotherapie (mind. 30 Behandlungen-Sitzungen pro Jahr)
- Apparatemedizin (Röntgentherapie, Röntgenaufnahmen, EKG und EEG)
- Freie Heilmittelwahl fast unbegrenzt (Massagen, Wärme, Licht, elektrischer Strom, medizinische Bäder, Logopädie, Ergotherapie, Osteopathie)
- Freie Hilfsmittelwahl (z.B. Gehstützen)
- Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte
- Telemedizin (7 Tage/24 Stunden)
- Vorsorgeuntersuchungen ohne Begrenzungen
- Behandlungen in der Kur
- Krankentransporte (z.B. zur Dialyse, Röntgenbestrahlung bei Gehunfähigkeit)
- Naturheilbehandlung
- Schwangerschaftsüberwachung/ Entbindung
- Häusliche Krankenpflege
- Zahnprophylaxe
- Kieferorthopädie
- Zahnersatz + Inlays - Keramik, Kunststoff, Gold
- Beitragsrückerstattung
- Anrechnung von Altersrückerstattungen bei Rückkehr aus der PKV
- Option auf Verzicht von Gesundheitsfragen für einen späteren Wechsel in die PKV
- Optionale Ergänzung von: Krankentagegeld, stationäre Wahlleistungen, Pflegetagegeld
- Gesundheit, Motivation und Bindung der Belegschaft ist mittlerweile zum Managementthema geworden
- die Krankenquote wird zur Finanzkennzahl und die Prävention zu einer Grundinitiative
- „Für Unternehmen in bester Verfassung“
4. Die Erstattung - Gebührenordnung der Ärzte – bis zu den Höchstsätzen!
- Arzt - ambulante Behandlung: nach Vorleistung der Krankenkasse 80 – 100% je nach Tarif
- Arzt - ambulante Behandlung: ohne Vorleistung der Krankenkasse 40 – 80% je nach Tarif
- Zahnarzt – ambulante Behandlung: 80 – 100% je nach Tarif
- Zahnarzt – Zahnersatz, Kieferorthopädie: 40 – 70% je nach Tarif
- Naturheilbehandlung nach Hufelandverzeichnis - ca. 1.000,-€ im Jahr/ teilweise unbegrenzt je nach Tarif
Das Prinzip der Kostenerstattung
Wenn Sie bei Ihrer Krankenkasse die Umstellung von Sachleistung auf Kostenerstattung im ambulanten Bereich beantragen, werden Sie von Ihrem Arzt wie ein Privatpatient behandelt. Als „Kostenerstatter“ im Standard-Tarif erhalten Sie vom Arzt eine Rechnung, die Sie bei Ihrer neuen Krankenkasse einreichen. Diese erstatten Ihnen dann den Betrag innerhalb von ca. 10 Tagen abzüglich einer kleinen Selbstbeteiligung., abzüglich einer Verwaltungsgebühr. Im Premium-Tarif reichen Sie die Rechnung nach der Erstattung der Krankenkasse (der Anteil, der beim Sachleistungsprinzip ebenfalls angefallen wäre) bei der privaten Krankenversicherung ein, die dann die vertraglich vereinbarten verbleibenden Kosten übernimmt.
- Ich überprüfe Ihre aktuelle gesetzliche Krankenversicherung auf Ihre persönlichen Leistungsansprüche (Optimierung von Leistungen, Selbstbeteiligungsvarianten zur Beitragsersparnis, Rückvergütungsregelungen) in Verbindung mit einem immer aktuellen
Leistungsvergleich und einer regelmäßigen
Zufriedenheitsstudie- Ich vergleiche für Sie die unterschiedlichen gesetzlichen und privaten Angebote inkl. der Möglichkeiten auf Kostenvorteile durch Gruppen- oder Rahmenvertragsvereinbarungen
- Ich beantrage mit Ihnen die Umstellung der gesetzlichen Krankenkasse auf Kostenerstattung
- Ich entwickele auf Wunsch hierzu passende Lösungen über staatlich geförderte Vorsorgekonzepte für Ihr Unternehmen/ Ihren Arbeitgeber - teilweise ohne/ mit vereinfachter Gesundheitsprüfung und Einschluss Familienangehöriger – „Das Hauskassen-Modell“
- Ich prüfe Refinanzierungsmöglichkeiten der Mehrkosten für den Arbeitgeber über z.B. einen
Umlagenrechner
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